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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. AbschlußUnsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hier ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsschluß widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware oder Beginn der Ausführung von Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. 2. PreiseUnsere Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ab Gladbeck, ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Wir behalten uns vor, die im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zu berechnen. 3. ZahlungsbedingungenFalls keine anderen Vereinbarungen vorliegen, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abzüge zu erfolgen. Diskontfähige Akzepte nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber an. Gutschriften über Akzepte oder Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 4. Lieferfrist und Liefertermina. Die Lieferfristen und -termine gelten stets nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsannahme, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. 5. LieferungsbehinderungEreignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z.B. Feuer, Maschinenschaden, Mangel an Rohmaterial, Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder unseren Lieferern eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern oder leisten wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. 6. GefahrenübergangMit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Versandstelle geht die Gefahr - einschließlich einer Beschlagnahme - in jedem Falle, z.B. auch bei fob- oder cif-Geschäften, auf den Käufer über. Im übrigen sind, sofern in diesen Bedingungen keine anderen Regelungen getroffen sind, für die Auslegung der verschiedenen Verkaufsklauseln die Incoterms maßgebend. Versandfertig gemeldete Ware muß sofort abgerufen werden, andernfalls 7. Eigentumsvorbehalta. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. 8. MängelhaftungMängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben: sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber drei Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern oder dem Käufer eine angemessene Gutschrift leisten. Sonstige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Wir haften auch nicht dafür, daß die Ware für den Käufer vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet ist. Das gilt auch, wenn wir die Ware dem Kunden für einen bestimmten Verwendungszweck vorgeschlagen haben. Unsere Bearbeitungen erfolgen in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. 9. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Gladbeck, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. 10. Sonstigesa. Anwendung deutschen Rechts: In jedem Falle gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unter Ausschluß ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht an unserem Sitz. SDT Schmelzer Diamant Technik GmbH |
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